Für Privatpersonen

Im Rahmen der Steuererklärung gibt es mittlerweile zahlreiche Besonderheiten, ob bei Geltendmachung eines Arbeitszimmers, bei der Anschaffung und Abschreibung von Immobilien oder der Besteuerung von Kapitaleinkünften.

Mit großer Leidenschaft und Präzision erstellen wir gerne Ihre Steuererklärungen und prüfen unaufgefordert bei der Bearbeitung die steuerliche Situation. Darüber hinaus sprechen wir mit Ihnen persönlich über Optimierungsmöglichkeiten, um auch künftig Ihre steuerliche Belastung optimal abzubilden.

 

Lohneinkünfte

Sie sind als Arbeitnehmer tätig und fragen sich, ob Sie durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung einen Teil Ihrer gezahlten Lohnsteuer zurückbekommen können. Wir erklären Ihnen, welche Ausgaben als Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar sind und welche Belege als Nachweis aufbewahrt werden sollten.

Oder haben Sie ganz konkrete Fragen, zum Beispiel:

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Abfindungszahlung?

  • Welche Steuerklassenkombination ist für mich und meinen Ehe- oder Lebenspartner am günstigsten?

  • Welche steuerlichen Konsequenzen hat ein Firmenwagen für mich?

  • Soll und kann ich noch einen Minijob annehmen?

  • Wirken sich weitere Versicherungen steuermindernd aus?

  • Welche Auswirkungen hat es, wenn mein Arbeitgeber mich für einen Teil des Jahres ins Ausland schickt?

Wir rechnen die für Sie günstigste Möglichkeit aus, prüfen Ihre Steuerbescheide und legen Einsprüche ein.

 

Kapitaleinkünfte

Trotz der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer gibt es weiterhin eine Reihe von Gründen, warum die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte in der persönlichen Einkommensteuererklärung für Sie vorteilhaft oder verpflichtend sein könnte.

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz beispielsweise unterhalb des Abgeltungsteuersatzes, erhalten Sie die von den Banken einbehaltene Abgeltungsteuer im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung ganz oder teilweise zurück. Auch bei nicht voll ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag kann die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte für Sie lohnend sein.

Auch wenn Sie in der Vergangenheit durch An- und Verkäufe von Wertpapieren Verluste aufgebaut haben, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, damit diese Verluste optimal genutzt werden können.

 

Vermietung

Sie vermieten Immobilien oder planen deren Erwerb? Dann ist eine Steuererklärung obligatorisch. Beginnend mit der Finanzierung des geplanten Erwerbs über die optimale Investionsstruktur bis hin zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses der Vermietung und dessen Verarbeitung in der Einkommensteuererklärung unterstützen wir Sie gerne.

Häufig ergeben sich im Bereich Vermietung und Verpachtung folgende und ähnliche Fragen:

  • Soll ich meine Immobilie mit Fremd- oder Eigenkapital finanzieren?

  • Rechnet sich eine Sanierung meiner Immobilie?

  • Welche Abschreibungsmöglichkeiten habe ich?

  • Was muss ich beachten, wenn meine Mieter Verwandte sind?

  • Was muss ich bei der Veräußerung meiner Immobilie beachten?

Mit diesen und allen weiteren Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

 

Renten und Pensionen

Auch bei den Beziehern von Renten und Pensionen herrscht häufig Unsicherheit, wenn es um ihre konkreten steuerlichen Rechte und Pflichten geht. Wir prüfen anhand Ihrer Rentenbescheide, Pensionsbescheinigungen und sonstigen Einkünfte, was zu tun ist. Wir beantragen Nichtveranlagungsbescheinigungen für Sie oder erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, wenn dies erforderlich oder für Sie von Vorteil ist. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es um Fragen geht, die mit dem Finanzamt oder den Banken geklärt werden müssen.

Wir beraten Sie auch steuerlich, wenn Sie über Nachfolgeregelungen nachdenken.

 

Erbschaft und Schenkung

Sie möchten in aller Ruhe und zusammen mit einem Fachmann darüber nachdenken, wie Ihre Nachfolgeregelung aussehen könnte und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben? Wir gestalten gerne mit Ihnen den Übergang Ihres Vermögens auf Ihre Erben, sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Dabei berücksichtigen wir alle steuerlichen Vergünstigungen und Freibeträge, um die Erbschaft- und Schenkungsteuerlast möglichst gering zu halten.

Mit uns arbeiten