Für Privatpersonen
Im Rahmen der Steuererklärung gibt es mittlerweile zahlreiche Besonderheiten, ob bei Geltendmachung eines Arbeitszimmers, bei der Anschaffung und Abschreibung von Immobilien oder der Besteuerung von Kapitaleinkünften.
Mit großer Leidenschaft und Präzision erstellen wir gerne Ihre Steuererklärungen und prüfen unaufgefordert bei der Bearbeitung die steuerliche Situation. Darüber hinaus sprechen wir mit Ihnen persönlich über Optimierungsmöglichkeiten, um auch künftig Ihre steuerliche Belastung optimal abzubilden.
Kapitaleinkünfte
Trotz der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer gibt es weiterhin eine Reihe von Gründen, warum die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte in der persönlichen Einkommensteuererklärung für Sie vorteilhaft oder verpflichtend sein könnte.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz beispielsweise unterhalb des Abgeltungsteuersatzes, erhalten Sie die von den Banken einbehaltene Abgeltungsteuer im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung ganz oder teilweise zurück. Auch bei nicht voll ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag kann die Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte für Sie lohnend sein.
Auch wenn Sie in der Vergangenheit durch An- und Verkäufe von Wertpapieren Verluste aufgebaut haben, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, damit diese Verluste optimal genutzt werden können.
Renten und Pensionen
Auch bei den Beziehern von Renten und Pensionen herrscht häufig Unsicherheit, wenn es um ihre konkreten steuerlichen Rechte und Pflichten geht. Wir prüfen anhand Ihrer Rentenbescheide, Pensionsbescheinigungen und sonstigen Einkünfte, was zu tun ist. Wir beantragen Nichtveranlagungsbescheinigungen für Sie oder erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, wenn dies erforderlich oder für Sie von Vorteil ist. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es um Fragen geht, die mit dem Finanzamt oder den Banken geklärt werden müssen.
Wir beraten Sie auch steuerlich, wenn Sie über Nachfolgeregelungen nachdenken.